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Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus §§ 24, 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.Â
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Darüber hinaus bieten wir folgende Leistungen an:Â
![]() | Formgerechte Nebenkostenabrechnungen mit Ihren Mietern. |
![]() | Ausfertigung des Mietvertrages. |
![]() | Abnahme und Ã?bergabe der Wohnungen mit Erstellung eines Protokolls. |
![]() | Vermittlung von Handwerkern. |
![]() | Vermittlung von Kücheneinbauten. |
![]() | Erstellung von Wirtschaftsplänen. |
![]() | Ã?bernahme auch von kleinen Wohnanlagen. |
 Weitere Leistungen auf Anfrage.